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Mietbedingungen
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FAQ

Aktuell von UltiToy

§1 Mietzeit / Mietvertrag

(1) Die Mietzeit beginnt mit dem Tag, an dem das vermietete Gerät inklusive Zubehör abgeholt wird. Alle Mietgeräte sind bei Mietbeginn in einwandfreiem, betriebssicherem Zustand. Der Mieter muss sich bei der Übernahme des Mietgegenstandes vom einwandfreien Zustand überzeugen und die Vollständigkeit der Gegenstände und des Zubehörs prüfen.

(2) Bei vereinbarter Zusendung werden Gerät und Zubehör am Tag des Mietbeginns (Donnerstag, sofern nicht anders vereinbart) versandt, sodass sie in der Regel am folgenden Tag eintreffen. Die Zustellung erfolgt mit Deutscher Post/ DHL.

(3) Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem das gemietete Gerät inklusive Zubehör in einwandfreiem, gereinigtem Zustand mit allen zu seinem Betrieb erforderlichen Teilen an dem vom Vermieter hierzu bestimmten Platz eintrifft. Die Sterilisierung der Aufsätze wird durch den Vermieter durchgeführt.

(4) Bei vereinbarter Rücksendung sind ein Tag (Montag, sofern nicht anders vereinbart) vor Ende der Mietzeit zurückzusenden. Der Versand erfolgt mit Deutscher Post/ DHL.

(5) Wird das gemietete Gerät in defektem Zustand zurückgegeben, so verlängert sich die Mietzeit bis zur Beendigung der vom Vermieter sofort veranlassten Reparatur. Die Kosten der Reparatur gehen zu Lasten des Mieters.

(6) Wird der Mietgegenstand später als im Vertrag vereinbart zurückgegeben/zurückgesandt, so verlängert sich die Mietzeit um die entsprechenden Tage. Wenn ein Mietvertrag geschlossen und ein Mietgegenstand reserviert, jedoch nicht abgeholt wird, so ist die Miete für die volle Zeit zu zahlen, wenn das Gerät nicht anderweitig vermietet werden kann.

(7) Mit Unterzeichnung des Mietvertrages erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass sich der Vermieter eine Kopie des Personalausweises des Mieters anfertigt oder der Mieter dem Vermieter eine Kopie oder Scan zur Verfügung stellt. Die Kopie oder Abschrift wird Dritten nicht zugänglich gemacht.

§2 Informationspflicht

(1) Wünscht der Mieter das gemietete Gerät länger als vorgesehen einzusetzen, so ist dies dem Vermieter rechtzeitig, jedoch mindestens zwei Tage vor Ablauf der vorgesehenen Mietdauer anzuzeigen und dessen Zustimmung einzuholen, wobei die voraussichtliche Dauer der weiteren Verwendung des Gerätes anzugeben ist.

§3 Mietzahlung

(1) Die Miete ist sofort bei Übergabe in bar ohne Abzug fällig. Hinfrachten und Rückfrachten bei vereinbarter Anlieferung bzw. Abholung sowie Transportversicherungen gehen zu Lasten des Mieters und werden individuell vereinbart. In diesem Fall erfolgt die Zahlung per Überweisung/PayPal/Kreditkarte.
(2) Der Vermieter behält sich vor, vor Abholung oder Lieferung der Mietgegenstände eine angemessene wertangepasste Kaution zu fordern, die grundsätzlich bar oder auf dem Konto des Vermieters zu hinterlegen ist und nach vollständiger Vertragserfüllung zurückerstattet wird. Die Höhe der Forderung des Vermieters wird durch die Kaution nicht begrenzt.
(3) Hiervon abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen der Schriftform.

§4 Lieferung und Rücklieferung

(1) Den Transport des Mietgegenstandes inklusive Zubehör zum Mieter und wieder zurück zum Vermieter übernimmt der Mieter. Er trägt auch das Transportrisiko.
(2) Bei vereinbarter Zusendung ist das Gerät während des Transportes durch das Logistikunternehmen versichert und das Transportrisiko wird durch die Fa. UltiToy - W & H GbR getragen. Das restliche Transportrisiko nach Übergabe durch das Logistikunternehmen trägt der Mieter. Bei der Rücksendung wird die Gefahr ebenfalls durch die Fa. UltiToy - W & H GbR getragen, soweit diese nicht durch eine fahrlässige Handlung des Mieters (z.B. unzureichendes Verpacken des Mietgegenstandes) verursacht wurde. Haftungsansprüche des Mieters an das Logistikunternehmen sind an die Fa. UltiToy - W & H GbR abzutreten.

§5 Gefahrübergang

(1) Jegliche Gefahr für das gemieteten Gerät inklusive Zubehör trägt der Mieter von Beginn des Abtransportes bis zur Beendigung des Rücktransportes. Dies gilt auch bei höherer Gewalt.
(2) Bei Zusendung tritt der Gefahrenübergang auf den Mieter bei Erhalt durch das Logistikunternehmen ein, bei Rücksendung trägt der Mieter die Gefahr bis zur Übergabe an den Logistiker.

§6 Verlust

(1) Der Verlust des Mietgegenstandes oder des Zubehörs ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Bei Verlust der Mietgegenstände oder des Zubehörs erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass er dem Vermieter den Neupreis der verloren gegangenen Gerätschaften erstattet.
(2) Teilt der Mieter den Verlust von Mietgegenständen mit, ist der Vermieter berechtigt, ggf. beim Vermieter befindliche Gerätschaften oder Kautionen des Mieters bis zum Ausgleich seiner Forderung oder bis zum Rückerhalt von Mietgerät und Zubehör als Pfand einzubehalten.
(3) Stellt der Vermieter den Verlust von Mietgegenständen mit, ist er berechtigt, ggf. beim Vermieter befindliche Gerätschaften oder Kautionen des Mieters bis zum Ausgleich seiner Forderung oder bis zum Rückerhalt von Mietgerät und Zubehör als Pfand einzubehalten.

§7 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma UltiToy - W & H GbR, Frankfurt.

§8 Schadensfall

(1) Der Mieter ist verpflichtet, jede Beschädigung der Mietsache inklusive Zubehör dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen, unabhängig davon, ob diese Beschädigung auf natürlichem Verschleiß beruht oder durch den Vermieter zu vertreten ist.
(2) Die Benutzung eines beschädigten bzw. nicht in betriebsicheren Zustand befindlichen Gerätes ist unzulässig.
(3) Der Mietgegenstand darf weder vom Mieter noch von einer dritten Person geöffnet oder repariert werden.
(4) Sämtliche Reparaturen sind vom Vermieter oder durch eine von ihm beauftragte Person oder Firma auszuführen. Wenn die Beschädigung oder der Verlust der Mietgegenstände vom Mieter zu vertreten sind, ist dieser für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung nicht von der Zahlung der Miete befreit.
(5) Wenn die Beschädigung des Mietgegenstandes vom Mieter zu vertreten ist, trägt dieser die Reparaturkosten.

§9 Weitergabe

(1) Ohne Einwilligung des Vermieters darf der Mieter die gemieteten Gegenstände inklusive Zubehör an Dritte weder zum Gebrauch oder sonst wie überlassen, noch Dritten irgendwelche Rechte an dem Gerät einräumen. Ausgenommen hiervon sind die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Mieters.
(2) Pfändungen, Beschlagnahmungen oder sonstige Maßnahmen Dritter gegen das Gerät beim Mieter sind nicht statthaft.

§10 Kündigungsrecht

(1) Der Vermieter hat ein Recht zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grunde. Als wichtige Gründe gelten z. B. Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen, unsachgemäße Behandlung und / oder unterlassene Wartung und Pflege der Mietgegenstände, sowie nicht genehmigte Weitergabe der Geräte an Dritte.

§11 Haftung des Abholers

(1) Werden vom Abholer beim Entgegennehmen der Geräte bewusst oder unbewusst falsche Angaben bezüglich des Mieters vorgegeben, so haftet der Abholer in vollem Umfang für Ausleihgebühren, Reinigungsgebühren, Reparaturkosten, und Wiederbeschaffungskosten des gemieteten Gerätes und des Zubehörs.

§12 Sicherheitsbestimmungen

(1) Die gemieteten Gegenstände dürfen nur von fachkundig vom Mieters bedient bzw. eingesetzt werden und nur für die durch die Konstruktion des Gerätes vorgesehenen Einsatzzwecke genutzt werden.
(2) Der Mieter ist als Anwender des Mietgerätes verpflichtet, die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.
(3) Der Mieter bestätigt durch seine Unterschrift, dass sich (z.B. mittels Begleitvideo) in die Bedienung des Gerätes eingearbeitet und mit den Einsatzmöglichkeiten des Mietgerätes vertraut gemacht wurde. Er bestätigt weiterhin, dass er eine Gebrauchsanweisung (englisch) erhalten hat und das Mietgerät ausschließlich dem entsprechenden Verwendungszweck gemäß einsetzt.
(4) Irgendwelche Schadensersatzansprüche können in keinem Fall gegen den Vermieter geltend gemacht werden. Der Mieter ist gegenüber dem Vermieter für Schäden jeglicher Art, die durch Abweichung von den Anweisungen des Vermieters entstehen, verantwortlich und verpflichtet, Ersatz zu leisten.

§13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

(1) Für diese Mietbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Soweit der Mieter Vollkaufmann i. S. des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Frankfurt ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Mietbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Stand 01.08.2005
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